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Rettungsassistent/in Rettungsassistenten werden auf Rettungswagen zur Versorgung und Betreuung von Notfallpatienten eingesetzt. Die Ausbildung qualifiziert Rettungsassistenten auch zur selbstständigen Durchführung lebensrettender Maßnahmen, der Herstellung der Transportfähigkeit eines Patienten sowie zur Überwachung und Aufrechterhaltung lebenswichtiger Körperfunktionen während des Transportes. Die Berufsbezeichnung Rettungsassistent ist durch das 1989 in Kraft getretene Rettungsassistentengesetz (RettAssG) geschützt. Zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent muss eine mindestens zweijährige Ausbildung mit staatlicher Prüfung und Abschlussgespräch absolviert werden. Die Ausbildung besteht aus einer insgesamt 1.200 Stunden dauernden Theorieausbildung mit Klinikpraktikum und 1.600 Stunden Praktikum auf einer anerkannten Lehrrettungswache. RKT betreibt 2 staatlich anerkannte Lehrrettungswachen in Stadt und Landkreis Regensburg. |
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Altenpfleger/in
Die Altenpflege stellt hohe Anforderungen sowohl an die pflegerischen, psychologischen als auch sozialen Kompetenzen. Ein Altenpfleger muss in der Lage sein, sowohl medizinische Behandlungspflege als auch sozialpflegerische/psychiatrische Betreuung selbständig und im Zusammenwirken mit anderen Berufsgruppen umzusetzen. Dabei sind die formalen Ansprüche an Planung und Dokumentation in den Jahren seit 1995 stark gestiegen.
Die Verantwortlichkeit für und die Art der Tätigkeit unterscheidet sich sehr nach dem Ort der Pflege: