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RKT Mitarbeiter

 

Rettungsassistent/in

Rettungsassistenten werden auf Rettungswagen zur Versorgung und Betreuung von Notfallpatienten eingesetzt. Die Ausbildung qualifiziert Rettungsassistenten auch zur selbstständigen Durchführung lebensrettender Maßnahmen, der Herstellung der Transportfähigkeit eines Patienten sowie zur Überwachung und Aufrechterhaltung lebenswichtiger Körperfunktionen während des Transportes. Die Berufsbezeichnung Rettungsassistent ist durch das 1989 in Kraft getretene Rettungsassistentengesetz (RettAssG) geschützt. Zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent muss eine mindestens zweijährige Ausbildung mit staatlicher Prüfung und Abschlussgespräch absolviert werden. Die Ausbildung besteht aus einer insgesamt 1.200 Stunden dauernden Theorieausbildung mit Klinikpraktikum und 1.600 Stunden Praktikum auf einer anerkannten Lehrrettungswache. RKT betreibt 2 staatlich anerkannte Lehrrettungswachen in Stadt und Landkreis Regensburg.

 
Rettungssanitäter/in

Rettungssanitäter werden im Krankentransport zur Betreuung des Patienten und
 auf Notarzteinsatzfahrzeugen als Fahrer eingesetzt. Die Rettungssanitäterausbildung definiert sich nach den seit 1977 vom Bund- / Länder- Ausschuss für das Rettungswesen vorgegebenen Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst (zuletzt aktualisiert 2009). Dabei handelt es sich um eine 520 Stunden Mindestausbildung, die in 160 Stunden theoretische Ausbildung, 160 Stunden Klinikpraktikum, 160 Stunden Rettungswachenpraktikum sowie 40 Stunden Abschluss- und Prüfungslehrgang untergliedert ist. Die gesamte Ausbildung muss nach drei Jahren abgeschlossen sein.

 

Altenpfleger/in

Die Altenpflege stellt hohe Anforderungen sowohl an die pflegerischen, psychologischen als auch sozialen Kompetenzen. Ein Altenpfleger muss in der Lage sein, sowohl medizinische Behandlungspflege als auch sozialpflegerische/psychiatrische Betreuung selbständig und im Zusammenwirken mit anderen Berufsgruppen umzusetzen. Dabei sind die formalen Ansprüche an Planung und Dokumentation in den Jahren seit 1995 stark gestiegen.

Die Verantwortlichkeit für und die Art der Tätigkeit unterscheidet sich sehr nach dem Ort der Pflege:

  • Sozialstationen und Pflegedienste versorgen Menschen in deren eigener Wohnung; die Pflegenden sind dort immer nur relativ kurz anwesend und es handelt sich im Durchschnitt um leichtere Pflegefälle.
  • Die in Heimen lebenden Menschen leiden oft an mehreren Krankheiten gleichzeitig (Multimorbidität), oder auch an schweren Formen der Demenz. Eine dauernde Anwesenheit von ausgebildeten Pflegekräften ist daher notwendig.

 

 

Ihre Ansprechpartner:

  • Sandra Müller
    Fahrdienstleitung
     
  • Josef Seitz
    stv. Fahrdienstleitung
     
  • Marina Drevs
    Leiterin Ambulante Pflege
     
  • Angelika Wolf
    Leiterin Georgstift Burgweinting
     
  • Nikolaus Hirschmann
    Leiter Ausbildung Rettungsdienst